Erziehungsberatung - LeO e.V.

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 Erziehungsberatung


LeO e.V. bietet Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung (HzE) für Kinder, Jugendliche und Familien. Dabei bieten wir den Eltern bei der Erziehung und der Ausübung ihrer elterlichen Sorge Beratung, Hilfe und Unterstützung an.
Hilfe zur Erziehung ist immer eine pädagogische Hilfe. Sie soll dazu dienen, dass es den Kindern und Jugendlichen zukünftig in ihren eigenen Familien besser geht, sie sich wieder angemessen entwickeln können und Gefährdungen, Belastungen oder auch Vernachlässigungen und Fehlentwicklungen ihrer Persönlichkeit verhindert bzw. gestoppt werden. HzE Maßnahmen beinhalten unter Umständen auch stationäre Angebote.
Die Angebote sind an die aktive Mitarbeit der Eltern und ebenso an die der betroffenen Kinder und Jugendlichen gebunden. Die Mitarbeit der Eltern ist besonders dann gefordert, wenn die Kinder oder Jugendlichen in der Familie bleiben sollen und die Hilfe im Rahmen der familiären Erziehung ansetzt. Ohne den Willen und die Bereitschaft der Eltern, auch Neues zu versuchen und neue Wege zu gehen, wird die Hilfe kaum etwas bringen.
Hilfen zur Erziehung sind im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe Gesetz; §§ 27ff) geregelt. Auf Hilfe zur Erziehung besteht dann ein Rechtsanspruch, wenn „eine dem Wohle des Minderjährigen angemessene Erziehung nicht gewährleistet ist“. Die Ursache dieser Situation kann in der Familie liegen, kann aber auch durch andere Umweltbedingungen oder aber z.B. auch durch eine psychische Behinderung des Kindes selber begründet sein. Eine Gefährdung des Kindeswohls (vgl. § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch) muss nicht vorliegen. Hilfe zur Erziehung wird bereits im Vorfeld der Kindeswohlgefährdung geleistet und hat dort, wo die Situation noch nicht verhärtet ist oder ausweglos wirkt, die besseren Chancen. Es ist also günstig, wenn Eltern oder auch Kinder sich rechtzeitig um die entsprechende Hilfe bemühen. Dazu können sie beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.


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